Jeder, der die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!

Einkommensteuer

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Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

  • wenn Nebeneinkünfte vorliegen (z.B. Vermietung einer Wohnung, Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit,...),
  • wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurden (z.B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld),
  • wenn Sie mit Ihrem Ehe-/Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor haben,
  • wenn Sie die Steuerklasse IV haben,
  • wenn in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein Freibetrag eingetragen wurde,
  • wenn innerhalb eines Jahres mehrere Arbeitgeber hintereinander aufgesucht wurden und der jeweils letzte Arbeitgeber nicht die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitgebers davor berücksichtigt hat.


Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung NICHT?

  • wenn niedrige bis keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen,
  • wenn ein ununterbrochenes Dienstverhältnis bestand,
  • wenn sich Ihre Steuerklasse unterjährig nicht geändert hat.


In allen anderen Fällen stehen wir Ihnen zur Erstellung Ihrer Steuererklärung zur Verfügung!
Vereinbaren Sie doch einen ersten Besprechungstermin zur Erstellung Ihrer Steuererklärung.
In diesem Termin nehmen wir Ihre steuerlichen Sachverhalte genauer unter die Lupe. Im Anschluss daran erstellen wir für Sie die Steuererklärung.

Erbschaftsteuer

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Der Tod ist bei fast allen Menschen ein sehr heikles und unangenehmes Gesprächsthema und die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen kann wohl kein Geld der Welt lindern.
Ist ein nahestehender Mensch verstorben und der Erbfall somit eingetreten, kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben, welche oft vor Gericht verhandelt werden müssen.
Gerichtsverhandlungen verschlingen dabei nicht nur Unmengen an Geld (Rechtsanwälte, Gutachter, Gebühren, etc.) sondern treiben auch einen Keil zwischen die verbliebenen Familienmitglieder. Im schlimmsten Fall stehen die Erben am Ende mit einem durch hohe Kosten geminderten Erbe und einer verstrittenen Familie da.

Um dieses Szenario zu verhindern ist ein Termin bei einem Steuerberater vor Eintritt des Erbfalls unerlässlich!

Wir beraten Sie deshalb wie folgt:

  • Zu Lebzeiten des Erblassers mögliche Vermögensaufteilungen zwischen Erblassern und Erben zur bestmöglichen Ausschöpfung aller erbschaftsteuerlichen Freibeträge und Minimierung der anfallenden Erbschaftsteuer.


  • Nach Eintritt des Erbfalls die Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen.


Gerne stehen wir Ihnen zu einem ersten Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular.