Jeder, der die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!

Einkommensteuer

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Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

  • wenn Nebeneinkünfte vorliegen (z.B. Vermietung einer Wohnung, Nebeneinkünfte aus selbständiger Tätigkeit,...),
  • wenn Lohnersatzleistungen bezogen wurden (z.B. Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld),
  • wenn Sie mit Ihrem Ehe-/Lebenspartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor haben,
  • wenn Sie die Steuerklasse IV haben,
  • wenn in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ein Freibetrag eingetragen wurde,
  • wenn innerhalb eines Jahres mehrere Arbeitgeber hintereinander aufgesucht wurden und der jeweils letzte Arbeitgeber nicht die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitgebers davor berücksichtigt hat.


Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung NICHT?

  • wenn niedrige bis keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen vorliegen,
  • wenn ein ununterbrochenes Dienstverhältnis bestand,
  • wenn sich Ihre Steuerklasse unterjährig nicht geändert hat.


In allen anderen Fällen helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir Ihre steuerlichen Sachverhalte genauer unter die Lupe nehmen können. Anschließend erstellen wir die Steuererklärung für Sie.

Erbschaftsteuer

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Der Tod ist für viele Menschen ein heikles und unangenehmes Gesprächsthema. Die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen kann nicht durch Geld gelindert werden.
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt und der Erbfall eintritt, kommt es oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben. Diese werden häufig vor Gericht verhandelt.
Gerichtsverhandlungen verursachen nicht nur hohe Kosten (für Rechtsanwälte, Gutachter, Gebühren usw.), sondern führen auch oft zu Streitigkeiten innerhalb der Familie. Im schlimmsten Fall erhalten die Erben am Ende ein Erbe, das durch hohe Kosten gemindert wurde, und eine zerrüttete Familie.

Um dieses Szenario zu vermeiden, ist es unerlässlich, vor Eintritt des Erbfalls einen Termin mit einem Steuerberater zu vereinbaren!

Wir beraten Sie gerne wie folgt:
Mögliche Vermögensaufteilungen zwischen Erblassern und Erben zu Lebzeiten des Erblassers, um alle erbschaftsteuerlichen Freibeträge bestmöglich auszuschöpfen und die anfallende Erbschaftsteuer zu minimieren.

Nach Eintritt des Erbfalls erstellen wir alle notwendigen Steuererklärungen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das Kontaktformular.