Immer up to date: Wichtige Steuer-News und Spartipps für Sie!
Neuigkeiten aus der Steuerwelt!
17.03.2025: Studienkosten von Kindern über 25 steuerlich absetzen
Unterstützen Eltern ihre über 25 Jahre alten, studierenden Kinder finanziell, können sie diese Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzungen:
Kein Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Sobald das Kind über 25 Jahre alt ist, entfällt der Anspruch darauf.
Bedürftigkeit des Kindes: Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes über 624 € jährlich reduzieren den absetzbaren Betrag.
Höchstbetrag & Absetzbarkeit
Eltern können bis zu 11.604 € pro Jahr (Stand 2024) absetzen. Voraussetzung ist, dass das Kind nicht selbst ausreichend Einkommen hat.
Wichtige Hinweise:
❌ Studiengebühren sind nicht absetzbar.
❌ Direkte Mietzahlungen durch die Eltern werden steuerlich nicht anerkannt – besser, das Kind zahlt selbst.
Mit der richtigen Gestaltung können Eltern ihre Steuerlast optimieren und gleichzeitig ihre Kinder im Studium unterstützen.
10.03.2025: Homeoffice-Pauschale: Steuerliche Vorteile für das Arbeiten von zu Hause
Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice – sei es aus beruflichen oder privaten Gründen. Damit entstehen oft zusätzliche Kosten für Strom, Heizung oder Arbeitsmaterialien. Die Homeoffice-Pauschale hilft dabei, diese finanziell zu entlasten.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
Seit 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 6 € pro Tag, maximal für 210 Tage im Jahr. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1.260 €.
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
- Arbeitnehmer und Selbstständige, die von zu Hause arbeiten.
- Es ist kein separates Arbeitszimmer erforderlich – der Küchentisch zählt also auch!
- Die Pauschale wird in der Werbungskostenpauschale (1.230 €) berücksichtigt, bringt also vor allem Vorteile für diejenigen, die über diesen Betrag hinaus Werbungskosten haben.
Wie wird die Pauschale geltend gemacht?
- In der Steuererklärung unter Werbungskosten in der Anlage N angeben.
- Eine separate Nachweispflicht gibt es nicht, aber eine Aufstellung der Homeoffice-Tage kann hilfreich sein.
💡 Beratungstipp:
Die Homeoffice-Pauschale ersetzt nicht das häusliche Arbeitszimmer, das unter strengeren Bedingungen sogar höhere Kosten absetzbar macht. Lassen Sie sich beraten, welche Variante für Sie steuerlich günstiger ist!
03.03.2025: Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen: Lohnt sich das für Sie?
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Doch nicht jeder Anleger muss diese Steuer in voller Höhe zahlen!
Was ist die Günstigerprüfung?
Mit der Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt, ob die persönliche Einkommensteuer niedriger ist als die Abgeltungsteuer. Falls ja, werden Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert – das kann Ihnen Geld sparen!
Für wen lohnt sich die Günstigerprüfung?
- Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 20.000 € (bzw. 40.000 € bei Ehepaaren), da ihr Einkommensteuersatz unter 25 % liegt.
- Rentner, Studierende oder Geringverdiener mit niedrigen Kapitaleinkünften.
- Alle, die den Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 € für Ehepaare) bereits ausgeschöpft haben.
So beantragen Sie die Günstigerprüfung
- In der Anlage KAP zur Steuererklärung einfach das Feld „Günstigerprüfung“ ankreuzen.
- Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich die Veranlagung für Sie lohnt.
💡 Beratungstipp:
Nicht immer ist die Günstigerprüfung sinnvoll! Wenn Ihr Steuersatz bereits bei 25 % oder höher liegt, bringt sie keinen Vorteil. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, um die beste Entscheidung für Ihre Kapitalerträge zu treffen.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung!
24.02.2025: Sonderausgaben & Spenden in der Steuererklärung: So sparen Sie Steuern!
Sonderausgaben und Spenden reduzieren Ihre Steuerlast. Dazu zählen:
- Versicherungen (z. B. Kranken-, Haftpflichtversicherung)
- Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)
- Schul- & Studiengebühren
- Kirchensteuer
- Unterhaltszahlungen
Spenden absetzen
- Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 % des Einkommens absetzbar.
- Bis 300 € reicht der Kontoauszug als Nachweis.
Steuertipps
- Belege sammeln für den Nachweis.
- Vorsorgeaufwendungen prüfen, um Höchstbeträge optimal zu nutzen.
- Spenden clever aufteilen, falls der Abzugsrahmen überschritten wird.
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung!
17.02.2025: Kapitalerträge und Abgeltungsteuer: Das sollten Sie wissen
Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienverkäufen – Kapitalerträge unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Doch mit den richtigen Tipps können Sie Ihre Steuerlast senken!
✅ Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
Kapitalerträge werden pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.
✅ Sparerpauschbetrag nutzen
Jeder Steuerzahler hat einen Freibetrag von 1.000 € (Ehepaare: 2.000 €). Um diesen direkt zu nutzen, sollte bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden.
✅ Verlustverrechnung nicht vergessen
Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken.
✅ Günstigerprüfung beantragen
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, kann sich eine Veranlagung über die Einkommensteuer lohnen. Das Finanzamt erstattet dann ggf. zu viel gezahlte Steuer.
💡 Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kapitalerträge und nutzen Sie steuerliche Vorteile gezielt!